14/04/2010
EU-Kommission verabschiedet den Bericht über die Nachhaltigkeitskriterien der Biomasse...
Der Bericht über die Nachhaltigkeitskriterien bei fester bzw. flüssiger Biomasse steht seit Mitte Februar zur Verfügung.Er entspricht einer Anforderung der Leitlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien (RES-Leitlinie). Die Kommission hat beschlossen, die Nachhaltigkeitskriterien nicht vorzuschreiben...Sie spricht dennoch den Mitgliedstaaten die Empfehlung aus, die Bestimmungen der RES-Leitlinie zu Biokraftstoffen zu respektieren, und schliesst dabei die Anlagen unter 1 MW aus. Ebenso empfohlen ist es, diese Nachhaltigkeitskriterien den Abfällen nicht anzuwenden.
















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