14/04/2010

EU-Kommission verabschiedet den Bericht über die Nachhaltigkeitskriterien der Biomasse...

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Der Bericht über die Nachhaltigkeitskriterien bei fester bzw. flüssiger Biomasse steht seit Mitte Februar zur Verfügung.Er entspricht einer Anforderung der Leitlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien (RES-Leitlinie). Die Kommission hat beschlossen, die Nachhaltigkeitskriterien nicht vorzuschreiben...Sie spricht dennoch den Mitgliedstaaten die Empfehlung aus, die Bestimmungen der RES-Leitlinie zu Biokraftstoffen zu respektieren, und schliesst dabei die Anlagen unter 1 MW aus. Ebenso empfohlen ist es, diese Nachhaltigkeitskriterien den Abfällen nicht anzuwenden.



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