Brauchen wir eine EU-Gesetzgebung zum Biomüll? Erkenntnisse des Brüsseler Seminars (Juni 2009)
Vom 9.-10. Juni fand die Konferenz "Biomüll - ist eine EU-Gesetzgebung notwendig?" in der Ständigen Vertretung der BRD bei der EU in Brüssel statt. Organisatoren der Konferenz waren die Generaldirektion Umwelt der EU, das tschechische Umweltministerium, die flämische Abfallbehörde das deutsche Bundesministerium für Umwelt sowie die "Nature Conservation and Nuclear Safety". Die Beiträge der 26 Referenten...
... sind unter der Webadresse http://www.biowaste.eu zu finden.
Biomüll macht 30 bis 45 % des städtischen Festmüllaufkommens aus
In Europa beträgt der Anteil von Bioabfall am städtischen Festmüll mittlerweile 30 bis 45 %. Der europäische Umweltkommissar Stavros Dimas äußerte sich dazu im Juni: "Es ist notwendig, dass die EU effizient mit Ressourcen umgeht und zu einer Wiederverwertungsgesellschaft beiträgt. Biomüll bietet dabei ein umfangreiches Potenzial. Es müssen Wiederverwertungsmöglichkeiten für unsere Ressourcen gefunden werden. Die Wiedergewinnung von Energie aus Bioabfall in Form von Biogas oder Wärmeenergie wird eine wesentliche Rolle im Kampf gegen die Klimaerwärmung spielen, genauso wie der Kompost zur Gesunderhaltung der Böden und zur Biodiversität entscheidend beitragen kann. Eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Interessenvertretern stellt sicher, dass unsere Abfallmanagement-Strategien den größtmöglichen Nutzen für die Umwelt erzielen."
Immer noch landen zu viele biologisch abbaubare Abfälle auf den Deponien
Eine echte Drohung für die Umwelt im Umgang mit Biomüll auf Deponien ist die Entstehung von Methangas, das 1995 einen Anteil von 3% der Treibhausgas-Emissionen der EU ausmachte. Die EU-Richtlinie über Abfalldeponien 1999/31/EC verpflichtet die Mitgliedsstaaten, den Anteil von biologisch abbaubarem Müll auf den Deponien bis 2016 um 35% gegenüber dem Niveau von 1995 zu senken. Die Erfüllung der Richtlinie durch die EU-Mitglieder ist nunmehr vorrangiges Ziel der EU-Kommission.
Die Mitgliedsstaaten verfügen über eine Reihe von Möglichkeiten zur alternativen Verwertung von Biomüll, deren Effizienz von lokalen Voraussetzungen wie etwa Klimabedingungen oder Art des Bioabfalls abhängt.
Eine Möglichkeit ist sicherlich die Kompostierung. Um die Entwicklung eines spezifischen Marktes zu ermöglichen, wären von seitens der EU die Förderung der Kompostierung und die Bestimmung von Qualitätsstandards erforderlich. Die Europäische Kommission arbeitet daran zusammen mit anderen Akteuren bereits seit 2007 . Die Festlegung von Qualitätsstandards für Kompost soll zur Lösung eines der größten Probleme in diesem Bereich beitragen, nämlich der fehlenden Marktakzeptanz und des Verbrauchervertrauens.
Die Beratungsphase
Der erste Schritt in diesem Vorgang bestand in der Redaktion eines Grünbuchs über die Behandlung des Biomülls, das 2008 veröffentlicht wurde (Green Paper on the Management of Bio-waste in the EU and Working document accompanying the Green Paper) Auf dieser Grundlage wurden bis März 2009 Beiträge an die EU-Kommission geschickt.
In einem zweiten Schritt wird die Umweltverträglichkeit einer möglichen Gesetzesinitiative geprüft. Übergeordnetes Ziel ist die Auswertung von Verbesserungen im Umgang mit Biomüll in der EU, sowie der möglichen politischen Vorgehensweisen unter wirtschaftlichen, umweltmässigen und sozialen Aspekten. Sollte sich die Initiative als berechtigt erweisen, so könnte sie 2010 verabschiedet werden.
Die Vorträge zum Thema "Biomüll - ist eine EU-Gesetzgebung notwendig?" sind hier zu finden: http://www.biowaste.eu
Weitere Informationen zum europäischen Rechtsrahmen unter http://ec.europa.eu/environment/waste/compost/index.htm















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