Deutschland: Neues über die Einspeisung von Biomethan in das Verteilungsnetz
Das in Karlsruhe ansässige europäische Institut für Energieforschung (EIFER) tritt dem Kreis der "Biogasmax Friends" bei. EIFER hat am 16. Juni BIOGASMAX die deutschen Entwicklungen für ein System zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgas-Verteilungsnetz vorgestellt. Unter den 4000 Biogasanlagen, welche in Deutschland in Betrieb sind, speisen schon fast zwanzig Biomethan in das Erdgas-Verteilungsnetz ein. Zwanzig weitere Standorte sind in Planung. Mit den Anfang 2009 in Kraft tretenden neuen Rechtsstrukturen, sollte die Anzahl der Biomethananlagen sich in den kommenden Jahren vervielfachen. Der Zielwert des neuen Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien liegt bei erhofften 6 Milliarden m3 Biomethan bis 2020 (6% des gesamten Gasverbrauchs) und 10 Milliarden bis zum Jahr 2030 (10% des Gesamtverbrauchs).
Die kürzlich erlassenen Gesetze (Ende 2008/ Anfang 2009) zu Strom aus erneuerbaren Energien (EEG), über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV), über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV), sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) legen neue und ausschlaggebende Verordnungsrahmen und Rechtsstrukturen fest. Das Paket von Maßnahmen soll die "Biomethan-Schiene" und die Einspeisung dieses Kraftstoffs in das Erdgas-Verteilungsnetz fördern.
Um die Energieeffizenz der Methanisierungssysteme zu erhöhen, zielen die neuen Gesetze darauf, Biogas nicht nur für die Stromerzeugung zu nutzen, sondern seine Anwendung auf alle energetischen Sektoren auszuweiten (insbesondere auf Wärme und Kraftstoffe). Es geht auch darum, die umweltverträglichsten Substrate zu fördern. Hierfür wurde eine Liste erstellt, die die entsprechenden Substrate identifiziert und mit dem "NaWaRo"-Bonus auszeichnet. Ebenso wurde der technische Bonus für Anlagen zur Trocken-Fermentation aufgehoben (etwa ein Drittel der Substrate in Deutschland, die für die Produktion von Biogas genutzt werden, sind Energiepflanzen).
Kunden, die Biogas kaufen und zum Heizen nutzen, können auf spezielle Biogas-Tarife zugreifen. Effiziente Prozesse zur Reinigung von Biogas werden unter Verwendung von zusätzlichen Hilfen ebenfalls angeregt (der "technische Bonus"): der Prozess darf eine Methanemissionen von 0,5% nicht überschreiten, die benötigte Energie muss niedrigrer als 0,5 kWh/m³ von Biogas sein, Nutzung von wiederverwendbarer Hitze oder Minengase,...
Schließlich ergänzen das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Gesetze zum Zugang und zur Vergütung des Zugangs zu Gasversorgungsnetzen (GasNVZ und GasNEV) die Maßnahmen zur Unterstützung von Biomethan. Das Wärmegesetz schreibt eine Quote zur Energieeinsparung für Neubauten fest. Zur Erfüllung dieser Auflage mithilfe von Biomethan müssen 30% des Wärmebedarfs des Gebäudes gedeckt werden und Gas zur Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden. In Baden-Württemberg kann Biomethan auch in den klassischen Heizungsanlagen im Rahmen von Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden (in Höhe von 10%). Das GasNZV und das GasNEV Gesetz präzisieren ebenfalls die technischen, finanziellen und organisatorischen Modalitäten bezüglich der Einspeisung von Biomethan in das Versorgungsnetz (Verantwortlichkeiten, Kostenaufteilung, Sicherheitsvorkehrungen ...).
Auf der Basis dieses neuen Verordnungsrahmens entwickelt sich eine neue Schiene. Die Projekte werden vor allem von den Betreibern dieser Netze durchgeführt. Meistens sind sie ebenfalls Zulieferer (Eon, Stadtwerke) und würden auf Grund der nun bindenden thermischen Regelungen, gerne "grünes" Gas anbieten. Zudem treten immer mehr neue Akteure auf, wie beispielsweise Firmen, die rohes Biogas aufbereiten und Biogashändler, welche Biomethan transportieren und weiterverkaufen.
Presentations on line on (Technical reports) : www.biogasmax.eu















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