Dank Biogasmax : Entstehung eines technischen Status für Biomethan (Kraftstoff) in Frankreich
In Frankreich bedürfen die Kraftstoffe eine staatliche Zulassung, bevor sie verteilt werden. LMCU (Urban Community LILLE), Koordinator des Biogasmax-Projektes, hat vom Ministerium für Ökologie und Nachhaltige Entwicklung (MEDD: Ministère de l’Ecologie et du Développement Durable) nunmehr ein Schreiben erhalten, das darüber verfügt, daß das Biogas dem Erdgas (Kraftstoff) gleichgestellt ist.
Im Hinblick auf das « Grenelle de l’Environnement » im Oktober 2007, einer breiten, öffentlichen Beratungs- bzw. Konzertierveranstaltung über umweltpolitische Hauptanliegen, hatte LMCU das Ministerium für Umwelt zu seiner Position bezüglich des Steuerstatus vom Biomethan (Kraftstoff) aufgerufen. Die Antwort des Ministeriums am 16. Juli 2007 ist eindeutig: das Biomethan unterliegt der TICGN ( Taxe intérieure sur la Consommation de Gas Naturel = Inländische Erdgasverbrauchsteuer), da es dem Erdgas (Kraftstoff) gleichgestellt ist.
Dies stellt einen klaren Fortschritt dar, denn in Frankreich war der technische Status vom Biomethan (Kraftstoff) bisher nicht klar definiert. Es bleibt jedoch noch viel zu tun, bis die gänzliche Steuerbefreiung des 100% erneuerbaren Biomethans (Kraftstoff) erreicht ist.















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